Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter einer Übersetzung wird die Übertragung des geschriebenen Wortes oder Textes aus einer Sprache in die andere verstanden.

 Als Dolmetschen gilt die Übertragung des gesprochenen Wortes zwischen zwei Sprachen. Dies geschieht entweder simultan (Dolmetscher spricht gleichzeitig mit dem Redner), konsekutiv (Dolmetscher überträgt das Gesprochene zeitversetzt, meistens abschnittsweise) oder verhandlungsweise (Dometscher erhält einen zusammengefassten Text der Rede und kann sich somit auf die Verhandlungen vorbereiten).

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB's gelten für alle Aufträge und daraus resultierende Verträge zwischen der Übersetzerin / Dolmetscherin und dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn sich der Auftraggeber mit den Bedingungen für einverstanden erklärt und die Übersetzerin/Dolmetscherin den Auftrag ausdrücklich angenommen hat.

2. Ausführung des Auftrags

  1. Für die Ausführung jedes Auftrag gelten Grundprinzipien ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, die Übertragung richtig und im vollen Umfang zu leisten.
  3. Es werden Übersetzungs- und Dolmetscheraufträge für Sprachen RUSSISCH, UKRAINISCH und DEUTSCH angenommen.
  4. Die Übersetzungen werden auf Anfrage des Auftraggebers beglaubigt.
  5. Der Auftraggeber erhält und bezahlt fristgerecht die vereinbarte Leistung.

3. Mitwirkung / Aufklärung seitens des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin/Dolmetscherin über Termine und gewünschte Ausführungsform rechtzeitig zu unterrichten: bei Übersetzungen über den Zweck, Art des Datenträgers, Äußeres, Anzahl der Exemplare bei Ausfertigung, Druckvorhaben usw., bei Dolmetscheraufträgen über Ort, Art und Dauer des Einsatzes, in Frage kommende Themen. 
  2. Ist die Übersetzung für den Druck vorgesehen, legt der Auftraggeber der Übersetzerin das fertige Layout fristgerecht vor, damit eventuell vorhandene Tipp- oder Formatierungsfehler rechtzeitig korrigiert werden können, bevor der Text in Druck aufgegeben wird. Die Schriftweise von Namen sowie Zahlen sind vom Auftraggeber ebenfalls zu kontrollieren.
  3. Die zur sachgemäßen Erfüllung des Auftrags notwendige Daten und Unterlagen (Vokabelnindex,  besondere Terminologie des Auftraggebers, technische Zeichnungen, Abkürzungen, interne Begriffe, Präsentationen, Vorträge u.ä.), falls solche existieren,  sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen .
  4. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Wenn der Dolmetscheinsatz aufgenommen oder später transkribiert und weiter verwendet wird, behält der Dolmetscher das Recht der Einsichtnahme und Korrektur vor.
  6. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an seinem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Mängelbeseitigung

  1. Falls in der fertiggestellten Übersetzung seitens des Auftraggebers Mängel festgestellt werden, behält sich die Übersetzerin das Recht vor, diese auszubessern. Der Auftraggeber hat zunächst nur einen Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
  2. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung ist vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend zu machen. Der Anspruch gilt nicht, wenn die Übersetzerin gezwungen wäre, zwecks der Nachbesserung gegen die Wahrheit, allgemein geltende Normen oder gute Sitten zu verstoßen.
  3. Wenn die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist korrigiert oder lehnt die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung nach mehreren Versuchen als gescheitert anzusehen, so hat der Auftraggeber nach Anhörung der Übersetzerin das Recht, die Mängel auf ihre Kosten durch einen anderen Übersetzer beseitigen zu lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Berufsgeheimnis

  1. Die Dolmetscherin/Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Sinne des Auftrags bekannt werden.
  2. Alle zwecks der Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien werden dem Auftraggeber zurückgegeben. Digitale Informationen werden nach der Ausführung des Auftrags vernichtet.

6. Mitwirkund Dritter

  1. Die Übersetzerin/Dolmetscherin behält sich das Recht vor, zur Ausführung des Auftrags notwendigerweise Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  2. Bei Inanspruchnahme der Hilfe  von fachkundigen Dritten hat die Dolmetscherin/Übersetzerin dafür Sorge zu tragen, über den Namen und die Person des Auftraggebers das Stillschweigen zu bewahren und nur die für Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen offen zu legen.

7. Haftungsbereich

  1. Die Übersetzerin/Dolmetscherin übernimmt Verantwortung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  2. Die durch Computerausfälle, E-Mail-Übertragungsstörungen oder durch Viren verursachten Schäden an der fertiggestellten Übersetzung, sowie Umstände der höheren Gewalt gelten nicht als grobe Fahrlässigkeit. Die Übersetzerin/Dolmetscherin verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen entsprechende Vorkehrungen gegen digitale Schäden zu treffen. 
  3. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin aus Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren in einem Jahr seit der Abnahme der Fertigstellung, sofern keine Arglist vorliegt.
  4. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

8. Vergütung

  1. Die Berechnung der Vergütung erfolgt für Übersetzungsarbeiten gem. §11 JVEG, für Dolmetscheraufträge gem. § 9 JVEG, abgesehen von den Fällen, wenn die Übersetzerin/Dolmetscherin den Preis pauschal bestimmt oder Nachlässe gewährt.
  2. Die vereinbarten Leistungen werden in Rechnung gestellt, die innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum vom Auftraggeber zu zahlen ist.
  3. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  4. Die Dolmetscherin/Übersetzerin behält sich das Recht vor, neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen zu stellen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Dolmetscherin/Übersetzerin hat das Recht bei umfangreichen Aufträgen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
  5. Der Versand fertiger Übersetzung erfolgt nach der Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags durch den Auftraggeber.

9. Rücktritt

  1. Der Rücktritt ist grundsätzlich möglich, wenn die Übersetzung noch nicht in Arbeit ist. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Widerrufsrecht, falls  die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen hat.
  2. Dolmetschaufträge können spätestens 10 Tagen vor dem Einsatztermin ohne zusätzlich entstehende Kosten abgesagt werden. Kommt der Dolmetscheinsatz aus den von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zustande, so werden bis zu einer Woche vor dem Einsatz 25% des vereinbarten Honorars, und bis zu drei Tagen 50% vergütet.
  3. Kommt der Einsatz aus den von der Dolmetscherin zu vertretenden Gründen nicht zustande, verpflichtet sie sich, den Auftraggeber bis spätestens eine Woche vor dem Einsatz darüber in Kenntnis zu setzen. Außerdem stellt sie dem Auftraggeber bis spätestens 1 Tag vor Einsatzbeginn einen gleichwertigen Ersatzdolmetscher, welcher sich verpflichtet, den Auftrag zu den gleichen Konditionen auszuführen, zur Verfügung und arbeitet diesen in den Auftrag ein.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Das Produkt der übersetzerischen und dolmetscherischen Tätigkeit gilt als Immaterialgut und geistiges Eigentum.
  2. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  3. Die Übersetzerin behält sich ein entstandenes Urheberrecht vor.
  4. Die Verdolmetschung darf nur mit Zustimmung der Dolmetscherin aufgenommen und weiter verwendet werden.
  5. Die Dolmetscherin behält sich das Recht vor, die Transkriptionen der Verdolmetschung nachzubessern.

11. Anwendbares Recht

  1. Für Aufträge und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsorte sind Dortmund, Berlin, Moskau, Sevastopol und alle vom Auftraggeber für den Einsatz bestimmte Orte weltweit.
  3. Als Vertragssprachen gelten Deutsch, Russisch und Ukrainisch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfasst sind.

Stand: April 2017